Wir suchen Taxifahrer*innen als Minijobber!
Als Taxifahrer/Mietwagenfahrer Limousinenfahrer gegen Entgelt PKW-Fahrer im Linienverkehr Krankenwagenfahrer Fahrer, die Behinderte transportieren Fahrer im Schülerverkehr Fahrer, die im Rahmen ihres Freiwilligendienstes Personen befördern
Die Kosten für den Personenbeförderungsschein setzen sich wie folgt zusammen: Kosten für den Antrag auf Erteilung von einem Personenbeförderungsschein: ungefähr 40 Euro. Kosten für die Erteilung des Führungszeugnisses: 13 Euro. Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ca. 160,00 Euro.
Mindestalter von 21 Jahren. Besitz der Führerscheinklasse B seit mindestens zwei Jahren. Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses gem. Anlage 5 Nummer 1 Fev, eines qualifizierten, ärztlichen Gutachtens der geistigen und körperlichen Eignung sowie ein augenfachärztliches Gutachten gem. Anlage 6 FeV. Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses der Belegart "O" (Beantragung bei der örtlichen Meldebehörde).
Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, kann den Personenbeförderungsschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde seines Wohnsitzes beantragen. Dafür ist das persönliche Erscheinen bei jener erforderlich, da Formulare für die Antragsstellung unterzeichnet werden müssen. Wenn alle Unterlagen seitens des Antragsstellers vorliegen, dauert die Bearbeitungszeit rund vier bis sechs Wochen. In dieser Zeit fragt die Fahrerlaubnisbehörde unter anderem den Punktestand des Antragsstellers beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ab. Denn je höher das Punktekonto, umso unwahrscheinlicher ist die Ausstellung des P-Scheins. Eine gesetzliche Höchstanzahl gibt es nicht, jedoch wird der Antrag für den P-Schein ab fünf Punkten aufwärts in der Regel abgelehnt.
Ein positiver Bescheid kann dann nur erfolgen, wenn die vorhandenen Punkte verjährt sind und keine neuen hinzugekommen sind. Wurde Ihr Antrag positiv beurteilt, wird Ihnen der P-Schein für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Danach kann der Schein gegen Vorlage eines Sehtests und Führungszeugnisses verlängert werden. Es dürfen jedoch keine Bußgelder wegen Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz vorliegen, andernfalls kann die Verlängerung abgelehnt werden. Zudem wird ab dem sechzigsten Lebensjahr bei jeder Verlängerung ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten verlangt, welches Ihre Fahrtüchtigkeit bestätigt. Verlängern Sie den P-Schein nicht nach fünf Jahren, erlischt auch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Die erneute Beantragung nach Entzug der Fahrerlaubnis oder Verzicht ist zwar möglich, kann dann aber wieder teuer werden.
Für die Verlängerung bzw. Neuerteilung des P-Scheins benötigen Sie in der Regel erneut:
ein gültiges Ausweisdokument
ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O"
Auszüge aus dem Fahreignungsregister und dem zentralen Fahrererlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
ärztliche Nachweise zum Sehvermögen und der körperlichen und geistigen Eignung
Ab Vollendung des 60. Lebensjahres: Zusatzgutachten, welches die psychische Leistungsfähigkeit beurteilt